NEK veröffentlicht Stellungnahme zu Zwang und Gewalt unter der Geburt

21.05.2026

Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) veröffentlicht heute ihre Stellungnahme Nr. 46/2025 mit dem Titel «Zwang und Gewalt unter der Geburt – Ethische und rechtliche Erwägungen». Darin kommt sie zum Schluss, dass im Bereich der Geburtshilfe in der Schweiz auf verschiedenen Ebenen Handlungsbedarf besteht, damit eine respektvolle und die Rechte der Gebärenden wahrende Geburtsbegleitung jederzeit sichergestellt werden kann.

Medizinische Eingriffe an urteilsfähigen Personen erfordern stets die freie und informierte Zustimmung der Betroffenen.  Dies gilt auch für die Geburtshilfe. Dennoch berichten mehr als ein Viertel der Gebärenden in der Schweiz über unnötige oder unnötig schmerzhafte Untersuchungen, über medizinische Eingriffe ohne Einwilligung, sowie über Einschüchterungen, Ausüben von Druck oder einer anderen Form von informellem Zwang durch das betreuende Personal. 

Eine Geburt stellt einen Moment grosser physischer und psychischer Verletzbarkeit dar, der einen erhöhten Schutzbedarf und entsprechende Schutzpflichten mit sich bringt. Die gebärende Person befindet sich den betreuenden Fachpersonen gegenüber in einer Position der Abhängigkeit. Sie ist darauf angewiesen, von ihnen angemessen informiert und fachlich kompetent betreut und angeleitet zu werden. Oftmals handelt es sich dabei um Personen, die die Gebärende mit Eintritt ins Spital zum ersten Mal sieht und es bleibt nur wenig Zeit, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. 

Eine Geburt ist nicht nur aufgrund der grossen biografischen Bedeutung ein besonderes und höchst persönliches Ereignis, sondern auch, weil sie ganz unmittelbar die Intimsphäre und den Intimbereich der gebärenden Person betrifft und damit einen besonders sensiblen, tabuisierten und geschlechtlich codierten Bereich des Körpers. Stärker als in anderen gesellschaftlichen Bereichen offenbaren sich deshalb im Umgang mit schwangeren und gebärenden Personen geschlechtsspezifische Stereotype, die das Risiko für Abwertungen, Diskriminierungen und Übergriffe während der Geburt erhöhen. 

Um Zwang und Gewalt unter der Geburt zu verhindern, muss einerseits die Umsetzung bestehender rechtlicher und medizinethischer Normen verbessert werden. Es braucht ein klares gesellschaftliches und fachliches Signal, dass geltende Rechte auch unter der Geburt vollumfänglich zu respektieren sind. Die Entwicklung medizinethischer Leitlinien durch die Fachgesellschaften, die Erarbeitung und Durchsetzung interner Richtlinien in den Spitälern, die konsequente Aufklärung über die Rechte gebärender Personen und über genderspezifische Aspekte und Risiken der Geburtshilfe in der Aus- und Weiterbildung sowie die Förderung einer geteilten Entscheidungsfindung auf Augenhöhe im Sinne des Shared Decision-Making können substanzielle Verbesserungen bewirken. Nicht zuletzt gilt es aber auch, die politischen und institutionellen Rahmenbedingungen der Geburtshilfe dahingehend zu verbessern, dass eine respektvolle und professionelle Behandlung jederzeit gewährleistet ist.  

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Dernière mise à jour: 27.05.2026

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